Paragraph 219a
Rente, Klima, Digitalisierung, Steuern: Der neue Koalitionsvertrag sorgt für Gesprächsstoff. Ein Beschluss kommt jedoch kaum vor in den Talkenden und Eilmeldungen, obwohl dieser eigentlich die ganze Gesellschaft betrifft. Die Würde des Menschen ist unantastbar heißt es in Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Wir leben in einer freien Demokratie. In einer modernen Gesellschaft mit dem persönlichen Recht auf freie Entfaltung. Darum – über einen Beschluss wird zu wenig geredet. Eine der wichtigsten Entscheidungen kommt auf Seite 116 des 177 Seitenlangen Koalitionsvertrags: Die geplante Abschaffung des § 219a – dem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Diese werden Teil einer ärztlichen Aus- und Weiterbildung. Kostenfreie Abtreibungen und Beratungsdienste sollen künftig zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung gehören. Sogenannte Gehsteigbelästigungen sollen wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegengebracht werden und Ärztinnen und Ärzte sollen öffentlich informieren und beraten können über Schwangerschaftsabbrüche, ohne eine Strafverfolgung fürchten zu müssen. Dass dies erst im Jahre 2021 geschieht, muss man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen und auch, dass es für dieses festgehaltene Ziel wirklich eine neue Regierung gebraucht hat. Denken wir an Frauen, die in großen persönlichen Schwierigkeiten stecken, an Opfer von sexuellem Missbrauch, an Frauen, die wegen medizinischen Gründen eine Abtreibung erwägen und sogar in Lebensgefahr stecken – sie sind auf schnelle Hilfe, auf Beratungsstellen und auf Information angewiesen. Und so denken wir auch an die skandalöse Regierung in unserem Nachbarland. In Polen gilt seit einem Jahr ein Abtreibungsverbot. Vor kurzem starb eine Frau an einem septischen Schock, da sie zu wenig Fruchtwasser hatte. Doch eine Abtreibung wurde nicht eingeleitet, sondern stattdessen auf den Tod des Fötus gewartet. Doch dies wird in Deutschland nicht passieren. Denn der neue Ampelabsatz ist nun da, und findet bisher jedoch zu wenig Beachtung und das zu Unrecht. Denn dieser Absatz stärkt die körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen! Die längst überfällige Streichung des § 219a wird endlich der freien und modernen Gesellschaft gerecht, in der die meisten von uns leben wollen. Zudem ist es ein klares Zeichen an die anderen Länder in Europa.